BMBF-Förderung für neue Therapien durch innovative Medizintechnik

Eine neue BMBF-Förderrichtlinie soll dazu beitragen, die Patientenversorgung durch Therapien auf Basis innovativer Medizinprodukte zu verbessern. Die Bewerbung ist bis 31. August 2023 möglich. Ausgeschlossen sind jedoch Entwickler von digitalen Medizinprodukten wie Softwarelösungen oder Apps.

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Um die Forschung und Entwicklung neuer, schonender Therapieverfahren mit Medizinprodukten zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein neues Förderrichtlinierprogramm veröffentlicht.

Was wird gefördert?
Gefördert werden industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Verbundprojekten, die neue, marktfähige medizintechnische Therapielösungen entwickeln, für die es einen belegbaren medizinischen Bedarf gibt und die die therapeutische Versorgung erheblich voranbringen.

Beispiele für geförderte Themenfelder:

  • Ersatz von Pharmazeutika durch Eingriffe oder ein Medizinprodukt
  • Schonende Interventionen durch weniger medizinische Eingriffe oder verkürzte Operationszeiten
  • Ersatz von Operationen, zum Beispiel durch perkutane Verfahren, welche „durch die Haut” wirken
  • Neuartige Therapieverfahren

Auch andere Projekte (wissenschaftlich-technologische Fragestellungen, präklinische Untersuchungen oder frühe klinische Machbarkeitsstudien) können gefördert werden. Aber auch sie müssen einen bedeutenden Beitrag zu einem neuen oder schonenden Therapieverfahren leisten

Explizit ausgeschlossen von dieser Förderung sind reine Softwarelösungen sowie die Entwicklung von Apps (digitale Medizinprodukte). Aspekte der Versorgungskette über die Therapie hinaus können zwar beteiligt sein, aber nicht der zentrale Projektinhalt. Ebenfalls nicht berücksichtig werden klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung. 

Wer kann eine Förderung beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstigen Einrichtung in Deutschland. Ausdrücklich unterstützt wird dabei die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Von Bund und Ländern grundfinanzierte Forschungseinrichtungen, welche von Bund oder Bundesländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Bewerben können sich lediglich Verbundprojekte, in denen mehrere unabhängige Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Klinik zusammenarbeiten, keine Einzelvorhaben.

Frist für die Einreichung von Projektskizzen (erste Verfahrensstufe) ist der 31. August 2023. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das VDI Technologiezentrum als Projektträger beauftragt.

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